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AGB

für DJ-Dienstleistungen, Eventmanagement, Musikproduktion und Technikverleih

Stand: 30.12.2025

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Tobias Lang (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) durch den Auftragnehmer oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages zustande.

§ 3 Leistungen und Umfang (DJ & Event)

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

  2. Der Auftragnehmer unterliegt bei der künstlerischen Ausgestaltung (Musikauswahl, Moderation) keinen Weisungen, wird sich jedoch bemühen, Wünsche des Auftraggebers zu berücksichtigen.

  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die notwendigen technischen Voraussetzungen (Stromanschlüsse, Stellfläche, Regenschutz bei Outdoor-Events) vorhanden sind.

§ 4 Besondere Bedingungen für den Mietpark / Verleih (§§ 535 ff. BGB)

  1. Mietzeitraum: Die Mietdauer beginnt mit der Abholung/Übergabe und endet mit der Rückgabe. Werden die Mietgegenstände verspätet zurückgegeben, wird für jeden angefangenen Tag der volle Mietpreis berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Ausfallschäden bleiben vorbehalten.

  2. Pflichten des Mieters: Der Mieter (Auftraggeber) ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder Dritte (z.B. Gäste) an den Geräten entstehen (Bruch, Getränkeschäden, Überspannung, Diebstahl).

  3. Funktionsprüfung: Der Mieter hat sich bei Übergabe von der ordnungsgemäßen Funktion der Geräte zu überzeugen. Spätere Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.

  4. Weitergabe: Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.

§ 5 Besondere Bedingungen für Musikproduktion

  1. Abnahme: Nach Erstellung der Produktion (Beat, Mix, Master) erhält der Auftraggeber eine Vorschau. Änderungswünsche sind im Rahmen der im Angebot vereinbarten Korrekturschleifen inklusive.

  2. Rechteübertragung: Die Nutzungsrechte an der Produktion gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.

  3. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht. Der Auftragnehmer (Urheber) hat das Recht, als solcher genannt zu werden.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen & Kleinunternehmerregelung

  1. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.

  2. Hinweis zur Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

  3. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

  4. Bei Events (DJ-Tätigkeit) ist die Gage, sofern nicht anders vereinbart, direkt nach der Veranstaltung oder per Vorkasse zu entrichten.

§ 7 Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber

Tritt der Auftraggeber vom gebuchten Termin (DJ/Event) zurück, stehen dem Auftragnehmer folgende Ausfallhonorare zu (sofern kein Ersatztermin gefunden wird):

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei.

  • Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gage.

  • Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Gage.

  • Weniger als 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Gage.

Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.


 

§ 8 Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ebenso haftet er unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

  2. Beschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Haftungsausschluss für Equipment des Kunden: Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an vom Kunden gestelltem Equipment oder Räumlichkeiten, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers verursacht wurden.

  4. Haftung bei Stromausfall/Technik: Für Schäden, die durch instabile Stromversorgung oder technische Defekte am Veranstaltungsort (z.B. Überspannung im Hausnetz) entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

  5. Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen (z.B. ebener Untergrund, Schutz vor Spritzwasser/Regen). Schäden, die durch Missachtung dieser Sicherheitsvorgaben entstehen, trägt der Kunde.

 

§ 9 GEMA und behördliche Genehmigungen

  1. Der Auftraggeber (Veranstalter) ist verpflichtet, alle notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden.

  2. Der Auftraggeber trägt alle anfallenden Gebühren der GEMA.

  3. Der Auftragnehmer versichert, dass er im Besitz der notwendigen Vervielfältigungslizenzen (GEMA Tarif VR-Ö) für seine digitale Musiksammlung ist.

§ 10 Verpflegung (bei DJ-Einsätzen)

Bei einer Einsatzdauer von mehr als 4 Stunden ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sowie dessen Begleitpersonal (sofern vereinbart) angemessene Verpflegung und alkoholfreie Getränke kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

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